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Tipps zum erfolgreichen Hausverkauf 09181 - 299722

Strategische Fehler: 

  • Teure Substanzrenovierungen extra für den Verkauf durchführen.
    Wer anlässlich des Hausverkaufs extra das Bad erneuern lässt oder eine neue Heizung einbauen lässt, verschenkt Geld. Erfahrungsgemäß wirken sich Substanzrenovierungen mit maximal 50 % der Normalkosten als Mehrerlös beim Kaufpreis aus.
     
  • Bei Druck auf den Kaufpreis voreilig einen Betrag nennen.
    Wer schon am Telefon oder bei der ersten Besichtigung auf die Frage nach einem Preisnachlass gleich einen Betrag nennt, verpasst möglicherweise die Chance, das Haus zum Angebotspreis zu verkaufen. Wer ernsthaft Interesse hat und wirklich einen Preisnachlass haben möchte, der wird später von selbst den Betrag nennen, den er zu zahlen bereit ist. Von dort aus kann dann meist noch schrittweise nach oben verhandelt werden.
     
  • Vor der Maklerbeauftragung werden keine Referenzexposés eingesehen.
    Kaum zu glauben, aber viele Hauseigentümer erteilen einen Maklerauftrag, ohne sich jemals ein Exposé des Maklers zu einem anderen Objekt angesehen zu haben. Leider können manche Makler nur durchschnittliche Fotos anfertigen und manche können keinen Satz ohne Rechtschreibfehler verfassen. Wer an einen solchen Makler gerät, verliert zehntausende Euro an Kaufpreispotential allein aus diesem Grund.

  • Reservierung für Kaufinteressenten, die noch keinen Finanzierungsnachweis erbracht haben.
    Die Freude ist groß, wenn die Einigung auf den angestrebten Verkauf gelungen ist. Gerne kommen viele Hausverkäufer dann der Bitte des Interessenten nach Reservierung nach, ohne dafür weitere Voraussetzungen zu prüfen.
    Wer dann schon alle weiteren Verkaufsaktivitäten stoppt, wird häufig nach ca. vier Wochen feststellen, dass aus der Bankfinanzierung trotz aller Beteuerungen doch nichts geworden ist. Dann muss der Verkauf mühevoll durchgestartet werden, ein Monat Zeit ist verloren und die Marktbeobachter werden misstrauisch, weil ein Verkaufsangebot wiederholt neu auftaucht.

  • Schwarzgeld annehmen, damit der Käufer Grunderwerbsteuer spart.
    Schwarzgeldzahlungen klingen oft recht attraktiv, werden manchmal sogar als Bedingung für Kaufangebote unterbreitet, machen Sie jedoch für alle Zeiten erpressbar.
    Schwarzgeldgeschäfte sind strafbar. Richtig bitter kann es werden, wenn der Kauf unerwartet rückabgewickelt werden muss und dann das Schwarzgeld weg ist. Oder wenn z.B. die Gemeinde von ihrem gesetzlichen Vorkaufsrecht Gebrauch macht und so die Immobilie für den neuen Kindergarten günstig erwirbt und für Käufer und Verkäufer überraschend in den Vertrag eintritt.

  • Das Haus wird von mehreren Seiten (privat + Makler oder Makler + Makler) angeboten. 
    So wird der Eindruck eines Notverkaufs erweckt. Der Markt wird nach Preissenkungen verlangen. Man beobachtet immer wieder, dass die Angaben zum Haus in verschiedenen Anzeigen zum selben Objekt erheblich abweichen. Dies schädigt natürlich das Vertrauen in alle Handelnden enorm.

  • Immobilienbenutzung oder Betreten in Ihrer Abwesenheit
    Wer die Schlüssel des Hauses aus der Hand gibt, bevor der Kaufpreis bezahlt ist, dem ist kaum mehr zu helfen. Hier wird an allen möglichen Stellen des Hauses die Substanz untersucht werden und der vorherige Verkaufszustand geht verloren. Wenn dann trotz mündlicher Zusagen der Kauf doch nicht stattfindet, muss man mit teilweise erheblichem Aufwand den ursprünglichen Verkaufszustand wiederherstellen oder einen Preisabschlag in Kauf nehmen.

  • Substanzprüfungen der Wände, der Decke oder des Bodens, die danach unschöne Löcher zurücklassen
    Jedes Bohrloch, welches bei der Besichtigung offen zu sehen ist, wirkt sich negativ auf den Gesamteindruck aus. Wenn dann noch die Information transportiert wird, dass hier mal jemand die Substanz geprüft hat, dann schädigt dies das Vertrauen der Interessenten enorm, denn dieser jemand hat ja anscheinend das Haus nach der Substanzprüfung nicht gekauft.

  • Originalunterlagen zum Haus ausleihen
    Schon viele Originalunterlagen sind durch kurzes Ausleihen verloren gegangen. Dies muss nicht einmal mit Absicht zu tun haben. Es passieren unerwartete Dinge im Leben wie Unfälle oder Diebstähle, so dass ausgeliehene Originale unwiederbringlich verloren gehen. Ein Haus ohne Originalunterlagen zu verkaufen ist natürlich möglich, schränkt aber die Bereitschaft mancher Käufer ein. Auch fordern die finanzierenden Banken zumindest Kopien von Bauplänen, Wohnflächen- und Wohnraumberechnung.

  • Eine Besichtigung von Fachleuten, die der Kaufinteressent mitzubringen wünscht, ablehnen
    Natürlich ist die Besichtigung von Gutachtern, Handwerksmeistern oder anderen Fachleuten eine Quelle für das Offenlegen möglicher Schwachstellen des Hauses und somit eine Gefahr für den zu erzielenden Preis. Wer jedoch dem unbedarften Käufer den Zugang mit fachkundigen Beratern zum Haus verweigert, verliert umgehend das Vertrauen dieses Interessenten.
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